Hinweise zur Meldung über Verstöße

  1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unsere Geschäftspartner (Kunden und Lieferanten) sind berechtigt, Meldungen abzugeben.
  2. Wir nehmen aktuell keine Verstöße an, die in einer anonymen Form übermittelt werden, da wir diesbezüglich gesetzlich nicht verpflichtet sind. Deswegen benötigen wir zur Aufklärung eines Verstoßes Ihre Kontaktdaten bzw. personenbezogene Daten. Ihre Identität wird grundsätzlich ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung keinen anderen Personen als gegenüber der ausgelagerten internen Meldestelle und den damit vertrauten offengelegt (Ausnahmen können insbesondere bei behördlichen Untersuchungen oder in Gerichtsverfahren gelten).
  3. Lediglich die ausgelagerte internen Meldestelle erhält in einem ersten Schritt Kenntnis von Ihrer Meldung und begleiten die weiteren wesentlichen Schritte der Aufklärung. Nicht befugte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens erhalten keinen Zugriff auf Ihre Meldung. Sämtliche Informationen Ihrer Meldung werden streng vertraulich behandelt.
  4. Das Hinweisgeber-System bezweckt die Entgegennahme von Meldungen über Verstöße gegen Gesetze, den Verhaltenskodex und Richtlinien.
  5. Bitte geben Sie nur solche Meldungen ab, von denen Sie sicher sind, dass die mitgeteilten Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Von bewusst wahrheitswidrigen Behauptungen bzw. unwahren Tatsachen ist Abstand zu nehmen, weil dies u.U. eine Strafbarkeit für den Hinweisgeber begründen kann. In Zweifelsfällen kennzeichnen Sie Ihre Meldung als Vermutung oder Aussage dritter Personen.
  6. Nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Anschließend erhalten Sie innerhalb von maximal drei Monaten nach Eingang der Meldung eine Rückmeldung durch die ausgelagerte internen Meldestelle über die geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen und die Gründe für diese Folgemaßnahmen (wie etwa interne Nachforschungen oder Ermittlungen).

Bitte beachten Sie zudem unsere Datenschutzhinweise für das Hinweisgeber-System.  Datenschutz Meldesystem

Abgabe eines Hinweises auf Grundlage des Hinweisgeberschutzgesetz

Schritt 1 von 4

TT Punkt MM Punkt JJJJ
Akzeptierte Dateitypen: pdf, docx, doc, odf, Max. Dateigröße: 10 MB.